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Altersgrenzen
Eine Festlegung von Altersgrenzen scheint auch in der Offenen Jugendarbeit unumgänglich zu sein. Nur wenn man die Altersgruppen voneinander trennt, kann man auf die Bedürfnisse aller eingehen. Auch aus rechtlichen Gesichtspunkten ist es wichtig, bei Öffnungszeiten in den Abendstunden nur ältere Jugendliche einzulassen. Bewährt hat sich eine Grenzziehung zwischen Kindern und Jugendlichen von 7-14 Jahren und 14-24 Jahren.
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