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aus: http://www.landkreis-guenzburg.de/lkgz/buergerinformation/article_view.php?article_default_id=1578&folder_default_netfolderID=10809
Förderung der Integration von Ausländern durch Integrationskurse
Die Integration von Ausländern soll nach dem Aufenthaltsgesetz vornehmlich durch die Teilnahme von Ausländern an Integrationskursen gefördert werden.
Integrationskurse dienen dazu, Eingliederungsbemühungen von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen. Die Ausländer sollen an die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland herangeführt werden und mit den Lebensverhältnissen so weit vertraut gemacht werden, dass sie ohne Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig handeln können.
Die Integrationskurse werden von Kursträgern durchgeführt, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF, im Internet unter http://www.bafl.de/template/index_integration.htm) hierfür zugelassen worden sind.
Für neuzuwandernde Ausländer stellt die Ausländerbehörde den Teilnahmeanspruch am Integrationskurs fest, stellt fest ob eine Teilnahmeverpflichtung besteht und stellt eine Bescheinigung über die Teilnahmeberechtigung(-Verpflichtung) aus.
Bestandsausländer und EU-Bürger können beim BAMF oder bei einem Kursträger die Zulassung zur Teilnahme an Integrationskursen beantragen. Das Bundesamt entscheidet über die Zulassung im Rahmen freier Kursplätze.
Ansprechpartner bei der Ausländerbehörde für Fragen betreffend Integration ist H. Fischer, Telefonnummer 08221/95-270.
Aktuelle BAMF-Übersicht über alle zugelassenen Kursträger im Landkreis Günzburg: Download, 26 kB, (Excel-Datei)
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