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Regeln
Auf der einen Seite sind Regeln in der Arbeit mit Jugendlichen ein unausweichliches Instrument, um einen Grundkonsens in den Räumen zu gewährleisten, nach dem sich alle Besucher zu richten haben. Auf der anderen Seite schränken Regeln ein, sie beschneiden die Möglichkeiten der Entfaltung von einzelnen Jugendlichen. Deshalb sollte man, bevor man Regeln aufstellt, überprüfen, ob sie wirklich nötig sind. Wenn man sich dann für eine Regel entschieden hat, sollte sie den Jugendlichen transparent gemacht werden und bei einem Verstoß dagegen konsequent, z.B. durch eintägiges Hausverbot (nach mehrmaligem Nichtbefolgen), geahndet werden. Regeln des Jugendhauses sind:
- Absoluter Gewaltverzicht gegenüber Sachen und Personen
- Alkohol-, Zigaretten-, Drogen-, und Waffenverbot in den Räumen des Offenen Treffs
Diese meist ungeschriebenen, aber bekannt gemachten Regeln, machen es den Cliquenbegleitern möglich, in den Räumen eines Offenen Treffs eine sozial verträgliche Atmosphäre zu schaffen und mit den Jugendlichen zu arbeiten.
Durch sie werden Cliquenmitgliedern Definitionsmerkmale, wie z.B. Gewalttätigkeit, Alkohol- und Waffengebrauch, über die sie sich bei ihren Freunden Anerkennung und Bestätigung holen, genommen. So sind sie gezwungen, sich neue Definitionsmerkmale zu suchen und neue Rollen auszuprobieren. Die BesucherInnen werden im Offenen Treff nicht als Mitglied einer herumlungernden Clique wahrgenommen, sondern sind auf einmal der gute Schachspieler, der raffinierte Billardking oder der scharfe Koch. Auf diese Weise werden Regeln in der offenen Jugendarbeit nicht zu einem Druckmittel und Reglementierungsinstrument im herkömmlichen Sinne, sondern eröffnen den Jugendlichen neue Horizonte und Entfaltungsmöglichkeiten.
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